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SHE-Veranstaltungstechnik

Licht / Ton / Technik 

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AGB's / Impressum


AGB's 

SHE- Veranstaltungstechnik -AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)       Stand 18.03.2024

§ 1 Geltungsbereich                                                                                                                                                         Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen SHE  Veranstaltungstechnik und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von SHE Veranstaltungstechnik in Anspruch  nehmen (nachfolgend Mieter genannt). Etwaigen AGB‘s des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss                                                                    1.Die Angebote von Veranstaltungstechnik SHE sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch SHE  Veranstaltungstechnik bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form.                                                                                                                                                                                2. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit dem Tage der Rückgabe der gemieteten Geräte. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Ein angebrochener Tag wird als voller Tag berechnet.

§ 3 Gewährleistung und Haftung
SHE  Veranstaltungstechnik  verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die Übergabe erfolgt im Lager von SHE  Veranstaltungstechnik . Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der Kosten. SHE  Veranstaltungstechnik  ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

§ 4 Pflichten des Mieters
1. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Versand der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und   richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien  Zustandes und der Vollständigkeit  der Geräte.                                                                                                                                                                     2. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt  SHE Veranstaltungstechnik  zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages.                                                                                                                              3. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -Schwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Mieter  den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, SHE Veranstaltungstechnik den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter sichert  SHE  Veranstaltungstechnik  zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.                                                        4. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist SHE  Veranstaltungstechnik hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, SHE  Veranstaltungstechnik  den nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.

 


§ 5 Gewährleistungsansprüche des Mieters
Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, das der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme gem. § 4, Ziffer 1, überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach  der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist  SHE Veranstaltungstechnik nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt.  Ist  SHE  Veranstaltungstechnik  zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.

§ 6 Untervermietung / Weitergabe
Eine Untervermietung oder Weitergabe der Geräte aus dem Gewahrsam des Mieters ist dem Mieter nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet! Erfolgt eine Untervermietung oder eine unzulässige Weitergabe an Dritte ohne Genehmigung unserer Seite, ist SHE  Veranstaltungstechnik , ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Mietvertrag zu kündigen.

§ 7 Veranstaltungen                                                                                                                                                     Wird zwischen den Parteien für eine Veranstaltung vereinbart, dass SHE  Veranstaltungstechnik  die Funktion der Mietsachen überwacht, hat SHE  Veranstaltungstechnik  die hierfür erforderlichen Rechte.                                                        Insbesondere:                                                                                                                                                                 1. kann SHE  Veranstaltungstechnik  die Anlage abschalten oder auch ggf. abbauen, wenn für die körperliche Unversehrtheit der anwesenden Personen eine Gefahr besteht oder wenn bei Open Air Veranstaltungen durch das Wetter die Anlage gefährdet wird.                                                                                                                                                                              2. SHE Veranstaltungstechnik  kann die Anlage abschalten, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Wird gem. den vorstehenden oder ähnlichen Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, deshalb Schadenersatzansprüche Irgendwelcher Art, gegen SHE  Veranstaltungstechnik  herzuleiten.                                                    3. können unsere Beschallungsanlagen Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.

§ 8 Schadensersatz
Der Haftungsausschluss gilt auch für die Schadensersatzansprüche des  Mieters, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung.               Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art  von Folgeschäden;  ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von SHE  Veranstaltungstechnik  beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von SHE  Veranstaltungstechnik  ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten  oder Helfer von SHE  Veranstaltungstechnik . Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (wie z.B. Videoprojektoren, Farbwechslern, computergesteuerten Scheinwerfern usw.) ohne Fachpersonal von SHE  Veranstaltungstechnik  wird  grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Dem Mieter obliegt in jedem  Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und -Höhe. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden  Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial  grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden. Ansonsten gelten alle genannten Haftungsbeschränkungen.

§ 9 Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist  SHE Veranstaltungstechnik  auf Verlangen nachzuweisen.

§ 10 Preise / Zahlungen
1.Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. SHE  Veranstaltungstechnik  behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.                                                                                               2. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 30 Tagen vor Veranstaltungs-  oder Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 20% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.                        3. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 10 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw.  Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.                        4. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 3 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 80% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.                        5. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Mieters kann Veranstaltungstechnik ohne besonderen Nachweis, Zinsen in Höhe        von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung stellen. Sonstige Ansprüche von SHE Veranstaltungstechnik bleiben unberührt.                                                                                                                          6. Der Mieter kann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein Zurück-behaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.                                                                                                                                      7. Wenn Banküberweisung vereinbart ist muss die Zahlung innerhalb von 7 Tagen erfolgen.

Eigentumsvorbehalt                                                           Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von SHE Veranstaltungstechnik.


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Inh. Helmut E. Sibert    Ruselstrasse 6      D-84149 Velden
Tel. 08742-2394   /  Mobil  0171 9521730
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Es gelten unsere AGB‘s. Gerichtsstand ist Landshut.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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